
Benutzungsordnung der Gemeindebücherei Wörthsee
Benutzungsordnung der Gemeindebücherei Wörthsee
1. Benutzung und Anmeldung
1.1. Die Gemeindebücherei Wörthsee ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Wörthsee.
1.2. Die Öffnungszeiten der Gemeindebücherei werden durch einen Gemeinderatsbeschluss gesondert festgesetzt. Die jeweils geltenden Öffnungszeiten werden ortsüblich bekannt gegeben.
1.3. Der Benutzer meldet sich unter Vorlage des Personalausweises an. Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre ist die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Mit der Anmeldung wird die Benutzungsordnung anerkannt.
1.4. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und ist bei jeder Ausleihe vorzulegen. Namens- und Adressänderungen sowie der Ausweisverlust müssen unverzüglich mitgeteilt werden. Die Gebühr für einen Ersatzausweis beträgt € 5,00.
1.5. Für die Benutzung der Gemeindebücherei wird eine Jahresgebühr erhoben. Diese ist erstmalig bei der Anmeldung zu entrichten und wird nach Ablauf des Jahres erneut fällig. Kinder unter 4 Jahren können die Angebote der Gemeindebücherei kostenlos nutzen.
1.6. Es werden folgende Jahresgebühren erhoben:
1.6.1. Erwachsene: 10,00 €
1.6.2. Familien (Eltern u. im Haushalt lebende Kinder bis 18 Jahre): 20,00 €
1.6.3. Kinder ( 4 – 18 Jahre), Auszubildende, Studenten: 4,00 €
1.6.4. Gastkarte 5,00 €
1.7 Die Jahresgebühr ist in bar in der Gemeindebücherei zu entrichten. Der Jahresbeitrag kann nicht zurückbezahlt werden.
2. Ausleihe
2.1. Alle Buch-Medien können für 4 Wochen verliehen werden.
Non-Books werden für 2 Wochen verliehen.
Eine Verlängerung der Medien ist vor Ablauf der Rückgabefrist möglich, die Verlängerung kann online über das Benutzerkonto oder auch telefonisch erfolgen. Die Medien werden einmalig um 4 Wochen (Bücher) bzw. 2 Wochen (Non-Books) verlängert. Präsenzbestände werden nicht verliehen.
2.2. Ausgeliehene Medien können online vorbestellt werden. Zurückgelegte, vorbestellte Medien werden längstens 5 Öffnungstage bereitgehalten.
3. Behandlung der Medien und Haftung
3.1. Die entliehenen Medien sind mit größter Sorgfalt zu behandeln. Die Gemeindebücherei ist über etwaige Schäden aus früherer Benutzung unverzüglich zu informieren.
3.2. Der Benutzer ist für den Verlust oder die Beschädigung der entliehenen Medien schadensersatzpflichtig. Zu ersetzen ist der Wiederbeschaffungswert zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,00 €. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.
4. Überschreitung der Leihfrist
4.1. Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, werden Versäumnisgebühren von 0,50 € je Medium und angefangener Verzugswoche erhoben, ohne dass es einer Erinnerung durch die Bücherei bedarf.
4.2. 21 Tage nach Ablauf der Leihfrist wird mit einer Mahnung an die Rückgabepflicht erinnert. Nach weiteren 7 Tagen erfolgt die zweite Mahnung. Die dritte Mahnung erfolgt nach weiteren 7 Tagen und wird mit einer Mahngebühr in Höhe von € 5,00 berechnet.
4.3. Der Benutzer kann bis zur Rückgabe der fälligen Medien keine neuen Medien mehr ausleihen, bis die Versäumnisgebühren und ggfs. die Mahngebühren beglichen sind.
5. Ausschluss von der Benutzung
Personen, die gegen die Benutzungsordnung oder gegen die Anordnungen des Personals wiederholt verstoßen, können mit Hausverbot belegt oder von der Benutzung der Gemeindebücherei Wörthsee ausgeschlossen werden.
6. In-Kraft-treten
Die Benutzungsordnung tritt am 01.11.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 01.01.2011 außer Kraft.